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Infoblatt für unsere Floristen-Kunden

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – was bedeutet sie für dich?

Produktbereich: Blumeneinschlagpapier (Rollenware und Zuschnitt) · Stand: 18.08.2026

Ab dem 12. August 2026 gilt in der ganzen EU eine neue Regel für Verpackungen: die PPWR. Sie legt fest, wer sich um eine Verpackung kümmern muss – wer sie also anmeldet und die Entsorgung bezahlt. Das betrifft auch das Einschlagpapier, das du bei uns kaufst.

Wer das ist, hängt von zwei Dingen ab: ob dein Name oder dein Logo auf dem Papier steht – und wie groß dein Betrieb ist. Die drei Fragen unten führen dich in wenigen Schritten zum Ergebnis.

Die wichtigsten Begriffe

    Hersteller (im Sinne des Gesetzes): Wer diese Rolle hat, meldet die Verpackung an und bezahlt die Entsorgung.

    LUCID: Das amtliche Register für Verpackungen. Dort muss sich jeder Hersteller anmelden. Kostenlos, unter www.verpackungsregister.org.

    Duales System: Die Firma, die das Recycling organisiert. Wir arbeiten mit Reclay zusammen.

    Rollenware: Papier auf der Rolle (Thekenrolle, Secarerolle). Du schneidest selbst ab.

    Zuschnitt: Fertig geschnittenes Papier in einer festen Größe.

    Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeitende UND höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme im Jahr. Auf die meisten Floristikbetriebe trifft das zu.

Frage 1: Steht dein Name oder dein Logo auf dem Papier?

Damit fängt alles an. Gemeint ist ein Aufdruck mit deinem Betriebsnamen, deinem Logo oder deiner Marke – egal ob auf der Rolle oder auf dem Zuschnitt.

Antwort „Ja“ – weiter mit Frage 2

Dann kommt es nur noch auf die Größe deines Betriebs an. Ob Rolle oder Zuschnitt, spielt hier keine Rolle mehr.

 

Antwort „Nein“ (neutrales Papier) – weiter mit Frage 3

Dann kommt es darauf an, ob du Rollen oder Zuschnitte bekommst.

Frage 2: Bist du ein Kleinstunternehmen?

Nur wichtig, wenn dein Name oder Logo auf dem Papier steht (siehe Frage 1).

Ergebnis „Ja“ – ich bin ein Kleinstunternehmen

Für dieses Papier sind wir der Hersteller. Du musst es nicht selbst bei LUCID melden und nicht lizenzieren.

Wir melden die Menge bei Reclay an und sind selbst bei LUCID registriert.

Bitte fülle einmalig die Selbsterklärung am Ende dieses Blattes aus und schicke sie uns zurück. Wir brauchen sie schriftlich – annehmen dürfen wir es nicht.

 

Ergebnis „Nein“ – ich bin kein Kleinstunternehmen

Du bist der Hersteller im Sinne des Gesetzes.

Du meldest dich selbst bei LUCID an (www.verpackungsregister.org) und lizenzierst die Menge bei einem dualen System.

Von uns bekommst du alle technischen Daten zu deinem Papier – Material, Gewicht in g/m² und die Bestätigung der Schwermetallgrenzwerte.

Frage 3: Bekommst du Rollen oder Zuschnitte?

Nur wichtig, wenn dein Papier neutral ist, also ohne deinen Namen oder dein Logo (siehe Frage 1).

Ergebnis „Rolle“

Du bist der Hersteller im Sinne des Gesetzes.

Der Grund: Eine Papierrolle ist noch keine fertige Verpackung. Erst wenn du ein Stück abschneidest und die Blumen einwickelst, entsteht die Verpackung. Wir haben nur das Material geliefert.

Du meldest dich selbst bei LUCID an und lizenzierst die Menge bei einem dualen System. Die technischen Daten dafür bekommst du von uns.

 

Ergebnis „Zuschnitt“

Für dieses Papier sind wir der Hersteller. Du musst dafür nichts tun.

Ein Zuschnitt ist beim Kauf schon eine fertige Verpackung. Wir lizenzieren die Menge bei Reclay und sind bei LUCID angemeldet.


 

Alles auf einen Blick

Suche die Zeile, die auf deine Bestellung passt.

Dein Papier

Wer ist Hersteller?

Was du tun musst

Rolle, neutral

Du

Bei LUCID melden und lizenzieren

Rolle, mit deinem Logo – Kleinstunternehmen

Görges

Nur die Selbsterklärung zurückschicken

Rolle, mit deinem Logo – kein Kleinstunternehmen

Du

Bei LUCID melden und lizenzieren

Zuschnitt, neutral

Görges

Für dieses Papier nichts

Zuschnitt, mit deinem Logo – Kleinstunternehmen

Görges

Nur die Selbsterklärung zurückschicken

Zuschnitt, mit deinem Logo – kein Kleinstunternehmen

Du

Bei LUCID melden und lizenzieren

 

Wichtig: dein übriges Verpackungsmaterial

Die Tabelle oben gilt nur für das Papier, das du bei uns kaufst. Für dein übriges Verpackungsmaterial bleibst du selbst verantwortlich – zum Beispiel Tragetaschen, Folien, Manschetten, Klebeband, Versandkartons und Füllmaterial.

Eine Registrierung bei LUCID brauchst du deshalb in aller Regel ohnehin. Sie gilt für dein ganzes Unternehmen und ist nur einmal nötig. Wenn wir für dein Papier zuständig sind, lässt du unsere Menge dort einfach weg.

Und du musst dich selbst darum kümmern, ob und in welchem Umfang diese übrigen Verpackungen bei einem dualen System lizenziert werden müssen.

Dein Nachweis, wenn wir Hersteller sind

Auch wenn du für dein Papier nichts melden musst, hast du eine kleine Prüfpflicht: Nach Art. 19 Abs. 2 PPWR sollst du dich als Vertreiber vergewissern, dass der Hersteller im Herstellerregister eingetragen ist. Dafür bekommst du von uns eine schriftliche Bestätigung:

Bestätigung

Für das von der Görges GmbH & Co. KG gelieferte Einschlagpapier, für das Görges nach der PPWR Hersteller ist, ist Görges im Verpackungsregister LUCID registriert und beteiligt die Mengen bei Reclay.

LUCID-Registrierungsnummer: [bitte eintragen]

 

Hefte diese Bestätigung zu deinen Unterlagen. Wichtig: Trage dieses Papier in deinem eigenen LUCID-Konto nicht ein – auch nicht als „vorbeteiligt“. Diese Möglichkeit gibt es unter der PPWR in unseren Fällen nicht mehr, und sie wäre hier auch nicht das Richtige: Die Pflicht liegt gar nicht erst bei dir.


 

Häufige Fragen

„Kann ich das freiwillig selbst machen?“

Nein. Das Gesetz legt fest, wer Hersteller ist. Das kann man sich nicht aussuchen und auch nicht untereinander abmachen.

Wenn wir für dein Papier Hersteller sind, müssen wir die Menge melden und lizenzieren – auch dann, wenn du es zusätzlich tust. Die gleiche Menge wäre dann doppelt bezahlt, und deine Meldung wäre trotzdem nicht richtig. Bitte trage unser Papier deshalb nicht in dein eigenes LUCID-Konto ein.

Ändern kann sich nur die Ausgangslage, nicht die Regel: Wächst dein Betrieb über 10 Mitarbeitende oder über 2 Millionen Euro, bist du automatisch selbst Hersteller. Sag uns in dem Fall bitte Bescheid.

Wenn du die Kosten trotzdem lieber offen sehen möchtest: Sprich uns an. Über die Abrechnung lässt sich reden – über die gesetzliche Rolle nicht.

 

„Reicht es, wenn ich vorbeteiligtes Papier kaufe?“

Früher konnte man seine Pflichten damit erfüllen, dass man bereits lizenzierte („vorbeteiligte“) Serviceverpackungen einkauft. Unter der PPWR gibt es diese Möglichkeit fast nicht mehr.

Sie greift nur noch in einem Sonderfall: Du bestellst neutrale Verpackungen im Ausland und bringst erst danach selbst deinen Namen oder dein Logo darauf. Für Papier, das du bei uns in Deutschland kaufst, gilt sie nicht.

Das ist aber kein Nachteil für dich: Wo wir Hersteller sind, ist die Menge über uns lizenziert. Du brauchst die Vorbeteiligung dort gar nicht. Und wo du Hersteller bist, meldest du die Menge selbst – ganz normal über dein duales System.

Gut zu wissen

    Bestellst du sowohl neutrale als auch bedruckte Ware? Dann kann für die eine Bestellung etwas anderes gelten als für die andere. Wir schauen uns das gerne gemeinsam an.

    Ändert sich deine Betriebsgröße, sag uns bitte Bescheid. Dann ändert sich unter Umständen auch, wer der Hersteller ist.

    Wo du selbst Hersteller bist, gehört auch die Konformitätserklärung für das Papier dazu. Die Grundlage dafür liefern wir dir.

Was wir für dich bereithalten

    Eine Konformitätserklärung für jede Papiersorte, die du bei uns bestellst – mit Material, Gewicht und der Bestätigung der Schwermetallgrenzwerte.

    Eine Bestätigung mit unserer LUCID-Nummer für das Papier, für das wir Hersteller sind.

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anmeldung bei LUCID und beim dualen System.

    Persönliche Unterstützung, wenn du irgendwo hängen bleibst. Ruf uns einfach an.

 

Bei Fragen sprich uns jederzeit an – wir begleiten dich gerne durch diesen Prozess.


 

Selbsterklärung Kleinstunternehmen

Bitte ausfüllen, wenn du Papier mit deinem Namen oder Logo bestellst – egal ob Rolle oder Zuschnitt – und du ein Kleinstunternehmen bist.

 

Firmenname

 

Anschrift

 

Ansprechpartner

 

E-Mail / Telefon

 

Kundennummer

 

 

Bestätigung

Hiermit bestätige ich, dass unser Unternehmen die Kriterien eines Kleinstunternehmens nach EU-Empfehlung 2003/361/EG erfüllt:

    weniger als 10 Mitarbeitende, UND

    Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro.

 

Wir sagen Görges Bescheid, sobald diese Angaben nicht mehr zutreffen.

 

Ort, Datum

 

Firmenstempel / Unterschrift

 

Bitte zurückschicken an: info@goerges.de – vielen Dank!

 

Görges GmbH & Co. KG · Industrieweg 5-7 · 23730 Neustadt in Holstein · info@goerges.de · www.goerges.de

Dieses Infoblatt ist eine Orientierungshilfe nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung. Grundlage: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) und die Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister, Stand 18.08.2026.

So meldest du dich in 5 Schritten an

Der Weg von der Registrierung bis zur fertigen Verpackungslizenz.

Für unsere Floristen-Kunden · Stand: 11.08.2026

Gilt dieser Weg für dich?

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie legt fest, wer sich um die Registrierung und die Entsorgung einer Verpackung kümmern muss. Wenn du nach unserem Infoblatt für dein Papier selbst Hersteller bist, gilt dieser Weg für dich.

Und auch wenn wir für dein Papier zuständig sind: Für dein übriges Verpackungsmaterial – Tragetaschen, Manschetten, Folien, Klebeband, Versandkartons – bleibst du selbst verantwortlich. Eine Registrierung bei LUCID brauchst du deshalb in aller Regel ohnehin. Dann gehst du dieselben Schritte, lässt unser Papier bei der Menge aber einfach weg.

Und du musst dich selbst darum kümmern, ob und in welchem Umfang diese übrigen Verpackungen bei einem dualen System lizenziert werden müssen.

 

1

Bei LUCID registrieren

einmalig, kostenlos, ca. 15 Minuten

    Das amtliche Verpackungsregister LUCID ist für alle Hersteller Pflicht. Die Registrierung unter www.verpackungsregister.org kostet nichts.

    Du registrierst dich einmal für dein ganzes Unternehmen – nicht für einzelne Verpackungen und nicht für jeden Lieferanten neu.

    Du brauchst dafür: Firmenname und Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, deine Markennamen (falls vorhanden) und einen Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse.

    Am Ende bekommst du deine LUCID-Registrierungsnummer. Die brauchst du in Schritt 3 und musst sie deinem dualen System nennen.

Tipp: Wenn du schon in LUCID registriert bist, prüfe deine Angaben. Die frühere Angabe „vorbeteiligt“ fällt unter der PPWR in den meisten Fällen weg.

2

Deine Verpackungsmenge schätzen

einmal im Jahr, Angabe in Kilogramm

    Gemeldet wird nicht die Anzahl der Rollen, sondern das Gewicht in Kilogramm – bei Papier in der Materialfraktion „Papier/Pappe/Karton“.

    Denk an dein gesamtes Verpackungsmaterial, das bei deiner Kundschaft im Abfall landet: Tragetaschen, Manschetten, Folien, Klebeband, Versandkartons und Füllmaterial.

    Unser Papier zählt nur dann mit, wenn du dafür selbst Hersteller bist – siehe die Tabelle im Infoblatt. Sag uns Bescheid, dann rechnen wir dir deine Rollen und Zuschnitte in Kilogramm um.

Tipp: Lieber vorsichtig schätzen und später nachlizenzieren. Zu viel gemeldete Mengen kannst du nicht zurücknehmen.

3

Bei einem dualen System lizenzieren

z. B. über activate – by Reclay, ca. 3 Minuten

    Das duale System organisiert bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung deiner Verpackungen. Mit dem Lizenzentgelt bezahlst du diese Leistung.

    Bei activate (activate.reclay.de) läuft das in vier Schritten: Kundenkonto anlegen, Lizenzjahr und Menge eingeben, Angaben prüfen und online bezahlen. Danach bekommst du sofort per E-Mail deine Mengenbescheinigung.

    Es gibt keine Vertragslaufzeit und keine Mindestbestellmenge. Das Mindestentgelt liegt bei 10 Euro.

Tipp: Wer früh im Jahr lizenziert, spart – im 1. Quartal 25 %, im 2. Quartal 20 %, im 3. Quartal 10 % Rabatt.

 

4

Menge bei LUCID melden

direkt im Anschluss an Schritt 3

    Trage dieselbe Menge in deinem LUCID-Konto ein und gib an, bei welchem dualen System du sie lizenziert hast.

    Wichtig: Die Zahlen bei LUCID und beim dualen System müssen genau übereinstimmen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister gleicht beide Meldungen miteinander ab.

    Für das kommende Jahr hinterlegst du bis zum 31.12. deine geschätzte Menge als Planmengenmeldung.

Tipp: Hefte die Mengenbescheinigung deines dualen Systems zu deinen Unterlagen. Sie ist dein Nachweis, falls jemand nachfragt.

5

Einmal im Jahr nachtragen

Frist: 15. Mai für das Vorjahr

    Bis zum 15. Mai meldest du bei LUCID, wie viel du im Vorjahr tatsächlich verbraucht hast (Jahresabschlussmengenmeldung).

    War es mehr als geschätzt, lizenzierst du die Differenz einfach nach. Nicht verbrauchte Mengen verfallen dagegen – das Lizenzkonto wird zum 31.12. auf null gesetzt.

    Eine Vollständigkeitserklärung musst du erst ab mehr als 50 Tonnen Papier, Pappe und Karton pro Jahr abgeben. Für einen Floristikbetrieb ist das praktisch nie der Fall.

Tipp: Trag dir den 15. Mai als wiederkehrenden Termin in den Kalender ein – dann kann nichts untergehen.

 

Fertig – damit erfüllst du deine Pflichten nach der PPWR.

Schritt 1 bis 3 bitte erledigen, BEVOR du das Papier benutzt.

 


 

Gut zu wissen

Warum betrifft mich das überhaupt?

Nach der PPWR kommt es zuerst darauf an, ob dein Name oder dein Logo auf dem Papier steht. Ist das der Fall, entscheidet die Größe deines Betriebs. Ist das Papier neutral, kommt es darauf an, ob du Rollen oder Zuschnitte bekommst: Eine Papierrolle ist noch keine fertige Verpackung – erst wenn du ein Stück abschneidest und die Blumen einwickelst, entsteht sie. Damit bist du der Hersteller im Sinne des Gesetzes. Die Einzelheiten stehen in unserem Infoblatt mit den drei Fragen.

 

Woran sehe ich, dass Görges seine Pflichten erfüllt hat?

Wenn wir für dein Papier Hersteller sind, musst du dafür nichts melden und nichts lizenzieren. Als Vertreiber sollst du dich nach Art. 19 Abs. 2 PPWR aber vergewissern, dass der Hersteller im Herstellerregister eingetragen ist. Dafür bekommst du von uns eine schriftliche Bestätigung mit unserer LUCID-Registrierungsnummer: DE5597197042531 Hefte sie zu deinen Unterlagen. Trage dieses Papier in deinem eigenen LUCID-Konto bitte nicht ein – auch nicht als „vorbeteiligt“. Die Pflicht liegt gar nicht erst bei dir.

 

Was ist der Unterschied zwischen Erzeuger und Hersteller?

Erzeuger ist verantwortlich für die Konformität des Papiers – also für die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation. Hersteller kümmert sich um Registrierung und Lizenzierung – LUCID und die Beteiligung bei einem dualen System wie Reclay. Rechtlich sind das zwei getrennte Rollen, die bei grenzüberschreitenden Lieferungen auseinanderfallen können. Weil Görges und du beide in Deutschland sitzen, ist bei uns aber immer dieselbe Firma sowohl Erzeuger als auch Hersteller – wer nach unserem Infoblatt Hersteller ist, ist automatisch auch Erzeuger.

 

Muss ich das auch bei kleinen Mengen?

Ja. In Deutschland gibt es keine Mindestmenge für die Systembeteiligung. Auch wer nur wenige Kilogramm Papier im Jahr verbraucht, muss lizenzieren. Das Mindestentgelt liegt bei 10 Euro im Jahr.

 

Was kostet mich das ungefähr?

Der Preis richtet sich nach Gewicht und Materialart. Papier gehört zu den günstigsten Fraktionen. Für einen normalen Floristikbetrieb bewegt sich der Betrag üblicherweise noch im  zweistelligen Bereich pro Jahr – deutlich weniger, als viele erwarten.

 

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Eine fehlende oder verspätete Systembeteiligung ist eine Ordnungswidrigkeit. Möglich sind Bußgelder, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und sogar ein Vertriebsverbot für die betroffene Ware. Eine Übergangsfrist über den 12. August 2026 hinaus gibt es nicht.

 

Kann Görges das nicht für mich machen?

Leider nein. Die Registrierung bei LUCID und die Mengenmeldung sind höchstpersönliche Pflichten des Herstellers – wir dürfen sie dir rechtlich nicht abnehmen. Was wir tun können: dir alle technischen Angaben liefern und dich durch den Ablauf begleiten.

 

Wer hilft mir, wenn ich nicht weiterkomme?

Das Team von activate – by Reclay erreichst du unter Telefon +49 2772 6405203, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Und natürlich kannst du dich jederzeit direkt bei uns melden.

Das bekommst du von uns

    Eine Konformitätserklärung für jede Papiersorte, die du bei uns bestellst – mit Materialzusammensetzung, Flächengewicht in g/m² und der Bestätigung der Schwermetallgrenzwerte nach Art. 5 PPWR.

    Eine Bestätigung mit unserer LUCID-Registrierungsnummer für das Papier, für das wir Hersteller sind.

    Die Umrechnung deiner Bestellmengen in Kilogramm, damit du bei LUCID und beim dualen System die richtigen Zahlen einträgst.

    Einen Download-Bereich mit allen Unterlagen, den wir dir gerne zusenden.

 

Nützliche Links: www.verpackungsregister.org (LUCID-Registrierung) · activate.reclay.de (Lizenzierung)

Görges GmbH & Co. KG · Industrieweg 5-7 · 23730 Neustadt in Holstein · Telefon 04561/51 97-0 · info@goerges.de · www.goerges.de

 

Dieser Fahrplan ist eine Orientierungshilfe nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung. Grundlage: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) und die Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister, Stand 11.08.2026.

Übersicht einiger Entsorgungsunternehmen

BellandVision GmbH
Bahnhofstraße 9
91257 Pegnitz
Telefon: 09241 4832-0
Telefax: 09241 4832-222
E-Mail: info@bellandvision.de
Internet: www.bellandvision.de

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 02203 937-0
Telefax: 02203 937-190
E-Mail: info@gruener-punkt.de
Internet: www.gruener-punkt.de

INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Telefon: 02203 9147-0
Telefax: 02203 9147-1394
E-Mail: info@interseroh.com
Internet: www.interseroh.de

Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K - 4L
55116 Mainz
Telefon: 06131 235652-0
Telefax: 06131 235652-10
E-Mail: info@landbell.de
Internet: www.landbell.de

NOVENTIZ Dual GmbH
Dürener Straße 350
50935 Köln
Telefon: 0221 800158-70
Telefax: 0221 800158-77
E-Mail: info@noventiz-dual.de
Internet: www.noventiz-dual.de

Reclay Systems GmbH
Austraße 34
35745 Herborn
Telefon: 0221 580098-0
Telefax: 0221 580098-777
E-Mail: reclaysystems@reclay-group.com
Internet: www.reclay-group.com

KD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
Waltherstraße 49-51
51069 Köln
Telefon: 0221 474465-0
Telefax: 0221 474465-99
E-Mail: mehrwert@rkd-online.de
Internet: www.rkd-online.de

Veolia Umweltservice Dual GmbH
Hammerbrookstraße 69
20097 Hamburg
Telefon: 0381 87715-320
Telefax: 0381 87715-311
E-Mail: de-ves-info-dual@veolia.com
Internet: www.veolia-umweltservice.de/dual

Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
51149 Köln
Telefon: 02203 8987-0
Telefax: 02203 8987-995
E-Mail: dsz@zentek.de